Unsere Leistungen in der Übersicht

Hier finden Sie einen Überblick unseres Leistungsangebots. Sollten Sie Fragen dazu haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Fun Fact: Steuern sparen!

Die Kosten der Entrümpelung und Haushaltsauflösung gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das bedeutet, dass wenn für eine Entrümpelung Kosten anfallen, diese steuermindernd eingesetzt werden können. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass die Maßnahme in Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihrem selbst bewohnten Haus und dem zugehörigen Grundstück erfolgt.

Pro Jahr dürfen in der Steuererklärung bis zu 20.000,- EUR an Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Erkennt das Finanzamt Ihre Angaben an, werden 20% der Summe direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Wenn wir bei den oben erwähnten 20.000,- EUR bleiben, ergibt das eine Steuerersparnis von immerhin 4000,- EUR.

Betrifft die Entrümpelung oder Haushaltsauflösung zum Beispiel die Wohnung Ihrer Eltern, die Sie nach deren Umzug ins Pflegeheim beräumen müssen, können Sie diese Regelung leider nicht nutzen. Sie können aber versuchen, diese Entrümpelungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen.

Allerdings liegt es im Ermessen des Finanzamtes, ob es die Angabe anerkennt oder als zumutbare Kosten einstuft. Einen Versuch ist es jedoch wert.

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